Hotel Górsko – Wieliczka
Präambel
Das Hotel Górsko erkennt im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte die besondere Verantwortung von Unternehmen zum Schutz der Rechte von Kindern an, insbesondere ihres Rechts auf Würde und Schutz vor jeglicher Form von Missbrauch.
Dieses Dokument legt Verfahren bei Verdacht auf Kindesmisshandlung sowie vorbeugende Maßnahmen fest.
Grundprinzipien
- Das Hotel handelt mit höchstem Respekt für Menschenrechte, insbesondere Kinderrechte.
- Das Hotel betreibt sozial verantwortliches Handeln.
- Jeder Verdacht auf eine Straftat gegen ein Kind wird den Behörden gemeldet.
- Mitarbeiter werden im Erkennen und Reagieren auf Risiken geschult.
- Die Identifizierung des Kindes und der Beziehung zur Begleitperson ist erforderlich.
Vorgehen bei Verdacht auf Kindesmisshandlung
- Identifizierung des Kindes und Überprüfung der Beziehung.
- Überprüfung der Ausweisdokumente.
- Kontaktaufnahme mit Erziehungsberechtigten bei Bedarf.
- Information des Vorgesetzten bei Zweifeln.
- Benachrichtigung der Polizei (112) bei begründetem Verdacht.
Vorgehen bei bestätigter Gefährdung
- Sofortige Benachrichtigung der Polizei (112).
- Sicherstellung der Sicherheit des Kindes.
- Sicherung von Videoüberwachung und Beweismaterial.
- Dokumentation des Vorfalls.
Einstellung von Personal
- Überprüfung im Sexualstraftäterregister.
- Jährliche Überprüfung.
- Verpflichtende Unbedenklichkeitserklärung.
Schlussbestimmungen
Die Richtlinie gilt seit dem 15. Februar 2024.
Die Standards sind an der Rezeption und auf der Website verfügbar.